Mit Klein-Tech in die Telematikinfrastruktur

Die elektronische Gesundheitskarte
Das E-Health-Gesetz verpflichtet alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten
ab dem 01.07.2018 die Versichertenstammdaten der eGK online zu prüfen und zu aktualisieren.
Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen drohen Honorarkürzungen in Höhe von einem Prozent.Um das o.g. Verfahren durchführen zu können, müssen alle Praxen rechtzeitig mit der Telematikinfrastrukur verbunden sein.
Der Rollout soll gemäß des
E-Health-Gesetzes am 01.07.2017 beginnen.
Für diese Investitionen bezuschussen die KVen Ihre Mitglieder ab dem 01.07.2017.